
Herausgeber: Kirchenkreis Halle/Saalkreis, Superintendent Hans-Jüürgen Kant
Mittelstr. 14, 06108 Halle (Saale), Telefon: 0345 / 202 15 16, Telefax: 0345 / 202 15 44
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Sondersynode des Kirchenkreises Halle-Saalkreis zur Superintendentenwahl |
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| Beginn: | Freitag 19.02.2010 18:00 Uhr |
| Ort: | Theologische Fakultät, Franckeplatz 1, Haus 30 |
| Rubrik: | Vorträge und größere Veranstaltungen |
| In einer Sondersitzung wird die Synode des Kirchenkreises Halle-Saalkreis am Freitag, 19. Februar 2010, eine/n neuen Superintendenten/in wählen.
Die außerordentliche Kreissynode tagt im Hörsaal 1 der Theologischen Fakultät in den Franckeschen Stiftungen. Sie beginnt um 18.00 Uhr. Vier Bewerber haben sich für die Superintendentenwahl ab Mitte Januar mit einem Gottesdienst jeweils mittwochs um 18.00 Uhr in der Marktkirche vorgestellt und standen zu Fragen und Gespräch zur Verfügung. Auch die Tagung der Kreissynode beginnt mit der Vorstellung der Kandidaten, denn mit der Wahl des Superintendenten obliegt den Synodalen eine überaus wichtige Entscheidung. Sie hat erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung des Kirchenkreises in den nächsten zehn Jahren. Zur Wahl stellen sich: Pfarrer Jan von Campenhausen aus Wedemark, (Ev. Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz) Pfarrer Holger Harrack aus Jever, (Ev.-luth. Kirche in Oldenburg) Pfarrer Hans-Jürgen Kant aus Wernigerode, (Ev. Kirche in Mitteldeutschland) Pfarrerin Bettina Mühlig aus Jena, (Ev. Kirche in Mitteldeutschland) Die Aufgaben eines Superintendenten sind in der Verfassung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) in den Artikeln 47 und 48 beschrieben. Art. 47 (1) Der Superintendent ist ein Pfarrer, dem der Dienst der geistlichen Leitung für einen Kirchenkreis aufgetragen ist. Als Vorsitzender des Kreiskirchenrates trägt er die Verantwortung dafür, dass dieser seine Leitungsaufgaben wahrnimmt. Er ist für die Vorbereitung und Durchführung der Entscheidungen des Kreiskirchenrates verantwortlich. Er führt die laufenden Geschäfte des Kirchenkreises und sorgt für das sachgerechte Zusammenwirken aller an der Leitung des Kirchenkreises Beteiligten. (…) Art. 48 (1) 1. Er vertritt den Kirchenkreis in den Kirchengemeinden, in der Landeskirche und in der Öffentlichkeit. (…) 2. Er achtet darauf, dass Seelsorge an den Mitarbeitern im Kirchenkreis geschieht und die Mitarbeiter der einzelnen Dienstbereiche in Konventen zusammenkommen. 3. Er trägt Sorge dafür, dass der Gemeindeaufbau und das geistliche Leben gefördert, Kirchenälteste und ehrenamtliche Mitarbeiter zugerüstet werden und theologische Arbeit geleistet wird. 4. Er führt die im Pfarrdienst tätigen sowie die vom Kirchenkreis angestellten Mitarbeiter ein und begleitet sie in ihrem Dienst. 5. Er führt über die vom Kirchenkreis angestellten oder beauftragten Mitarbeiter die Dienstaufsicht. (…) 6. (...) 7. Er fördert die Zusammenarbeit des Kirchenkreises und der Kirchengemeinden mit den diakonischen Trägern. 8. (…) Die Synode ist öffentlich. Gäste sind ausdrücklich erwünscht und willkommen. Weitere Informationen: Präses der Kreissynode Halle-Saalkreis, Silke Boß, Tel.: 034606 – 22079 |
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